Mitgliedschaft

Landesverband Schulpsychologie NRW e.V.

LOGOKL

Mitglied des Verbandes kann jede natürliche Person werden, die die Diplom-Hauptprüfung für das Fach Psychologie bestanden hat und als Schulpsychologe oder Schulpsychologin in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis in NRW steht.
 
 
Durch Beschluss des erweiterten Vorstands können in besonderen Fällen auch Personen aufgenommen werden, die nicht die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
 
 
 Jede natürliche oder juristische Person kann Fördermitglied des Verbandes werden.
 
  
Hier können Sie die Satzung, die Beitrittserklärung und die Einzugsermächtigung herunterladen:

Satzung des Landesverbandes Schulpsychologie NRW e.V.

Beitrittserklärung

Einzugsermächtigung
 
 

E-mail

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